Wohnung vermieten

Die Vermietung einer Wohnung ist eine Entscheidung, die Immobilienbesitzer gut durchdenken sollten. Eine Wohnungsvermietung ist ein zeitintensives Unterfangen, das verschiedene Aufgabengebiete einschließt. Jährliche Anfertigungen von Nebenkostenabrechungen, Renovierungen, Betreuungen von Mieterwechseln oder Durchführungen kleiner Reparaturen sind nur einige Aufgabengebiete von Vermietern. Möglicherweise empfiehlt es sich, einige der Aktivitäten von einem Verwalter vornehmen zu lassen.

Eine Wohnung vermieten ist nur langfristig erfolgreich

Vermieter einer Wohnung binden sich mit der Unterzeichnung eines unbefristeten Mietvertrags langfristig. Wohnungen sind zwar schnell und unkompliziert vermietet. Eine Beendigung des Mietverhältnisses ist zum Teil jedoch wesentlich schwieriger.

Zudem sollten Vermieter die Aussichten auf Rendite realistisch betrachten. Im Regelfall rentiert sich eine freie Mietwohnung nur über lange Zeiträume. Zu Beginn der Vermietung sinken die Wohnungen erfahrungsgemäß erst im Wert, da im Verkaufsfall der Käufer eine Immobilie samt Mieter übernehmen müsste. Da für freie Wohnungen höhere Kaufpreise erreicht werden, steigert ein vorheriger Verkauf einer freien Wohnung den Marktwert des Objekts. Soll das durch den Verkauf erworbene Geld investiert werden, sollten Hausbesitzer im Anschluss vermietete Wohnungen erwerben. Bei dieser Prozedur profitieren Investoren von einem günstigen Einstandspreis, der in den Kauf der Wohnungen umgesetzt werden kann.

Wohnung vermieten - Festlegung des Mietpreises

Die Suche nach dem richtigen Mietpreis orientiert sich an einer genauen Untersuchung des hiesigen aktuellen Wohnungsmarkts. Hierbei sollten Vermieter hinterfragen, welche Mieten am Markt gefordert werden und wie schnell die Wohnobjekte zumeist vermietet werden. Komponenten wie die Ausstattung, Lage, Nebenkosten oder der Grundriss fließen in die Festlegung des Mietpreises ein. Befindet sich die Immobilie in einem Gebiet mit gültiger Mietpreisbremse, bestehen verschiedene Optionen einer Mietpreisbestimmung. In jedem Fall ist der örtliche Mietspiegel einer Region eine maßgebliche Basis.

Der Mietspiegel als wichtige Orientierungshilfe

Unter Beachtung im Mietspiegel aufgeführter Kriterien darf die Miete in einer Region mit Mietpreisbremse um maximal zehn Prozent der ortsüblichen Miete überschritten werden. Liegt keine Mietpreisbremse vor, steigert sich der Wert auf höchstens 20 Prozent. Haben Mieter sowie Vermieter eine Einigung erzielt, sollte die Vereinbarung durch einen Mietvertrag schriftlich besiegelt werden. Durch den Mieterschutzbund vorgeschlagene Mietverträge sind zumeist sehr mieterfreundlich konzipiert. Dokumente von Vermieterschutzvereinen gelten als vermieterfreundlich. Häufig unterscheiden sich die Verträge durch folgende kleine Details:

  • Welche Haustiere sind verboten bzw. gestattet?
  • Sind die Mieter zu speziellen Reinigungsarbeiten in Gemeinschaftsbereichen verpflichtet?
  • Welche Renovierungen sind durch Mieter nach einer Vertragskündigung durchzuführen?
  • Ist eine Untervermietung ohne Erlaubnis der Vermieter gestattet?
  • Bis zu welcher Höhe ist ein Mieter zur Durchführung von Kleinstreparaturen verpflichtet?

Zusätzlich wird in einem Mietvertrag die Höhe von Betriebskostenvorauszahlungen festgelegt. Diese sollten Vermieter nach Möglichkeit nicht zu knapp kalkulieren. Zahlreiche Vermieter stellen sich die Frage, ob sie bei diesem Projekt die Unterstützung durch einen Immobilienmakler benötigen. Schließlich kostet es sehr viel Zeit, die Wohnungen auf allen wichtigen Immobilienportalen des Internets und in Zeitungen zu inserieren. Vermarktungsaktivitäten wie eine Erstellung von Exposés, Grundriss und professionellen Fotos stellen Laien vor eine große Herausforderung.

Immobilienmakler sind mit diesen Tätigkeiten vertraut und nehmen die Vermarktung der Wohnungen auf einem hohen Niveau vor. Immobilienmakler garantieren deutliche Zeitersparnisse bei der Mietersuche und erstellen professionelle Mietpreise. Außerem kümmen sich Makler um eine Prüfung der Mieter, die Anfertigung von Mietverträgen, die Wohnungsübergabe sowie andere verwaltungstechnische Aufgaben.

Welche Informationen gehören in ein Exposé?

Beispielsweise weiß ein Makler genau, dass Eckdaten wie Mietpreis, Ausstattung, Nebenkosten oder die Größe der Wohnung in jedes Exposé gehören. Seit Mai 2014 ist es für Vermieter Pflicht, alle wichtigen im Energieausweis vermerkten Kennzahlen in Immobilienanzeigen zu publizieren. Neben den Vorteilen der Immobilie müssen Vermieter die exakte Quadratmeterzahl der Wohnung im Exposé angeben. Bei der Aufführung einer zu hohen Quadratmeterzahl haben Mieter das Recht, zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern. Eine Durchführung der Besichtigung (Tipps für die Immobilienbesichtigung) richtet sich hauptsächlich nach der Anzahl der Interessenten. Bei einer großen Bewerberzahl ist es empfehlenswert, die Mietinteressenten in Gruppen durch die Wohnung zu führen. Am Ende des Termins sollten die potentiellen Mieter nach Möglichkeit wichtige Unterlagen wie Einkommensnachweise und Selbstauskünfte überreichen. Dann hat der Vermieter die Gelegenheit, die Dokumente zu analysieren und geeignete Mietparteien auszuwählen.

Wissenswertes und Tipps zum Thema: Exposé

Die Mieterwahl - Es zählen nicht nur Sympathiepunkte

Wer bei der Mieterwahl grobe Fehler begeht, muss schlimmstenfalls mit hohen finanziellen Einbußen rechnen. Deshalb fließen Sympathiepunkte ebenso in die Entscheidung ein wie die Bonität interessierter Mieter. Wer sich auf der Suche nach geeigneten Mietern unsicher ist, sollte sich den Rat eines Immobilienmaklers einholen. Makler sind mit professionellen Methoden vertraut, um die Mietinteressenten näher zu durchleuchten. Wünschen Vermieter eine Kündigung des Mietverhältnisses, stehen Sie zu Beginn vor einer großen Herausforderung. Hierzulande ist es relativ kompliziert, eine Kündigung für ein unbefristetes Mietverhältnis zu bewirken. Die Eigenbedarfskündigung ist eine Option, die zum Tragen kommt, wenn das Wohnobjekt für den Mieter oder dessen Familie genutzt werden muss. Begehen die Mieter Vertragsbruch, müssen Vermieter die Mieter abmahnen. In diesen Abmahnungen wird die Mietpartei zuerst auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Daraufhin wird dem Mieter gekündigt.

Als klassische Gründe für diese Entscheidung gelten ein Mietrückstand oder sogenannte Pflichtverletzungen. Zur Kategorie der Pflichtverletzungen gehören unter anderem eine Gefährdung des Mietobjekts oder Hausfriedensbrüche. Dennoch müssen sich Mieter in diesem Fall oft auf eine Räumungsklage einstellen, die durch Überlastung sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Planen Vermieter einen Wohnungsverkauf, können die Mieter aus der Immobilie herausgekauft werden. Bei diesem Vorhaben obliegt es dem Geschick der vermietenden Partei, einen Anreiz für freiwillige Auszüge der Mieter zu erschaffen.

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