Energieausweis - Was ist das?

Als Energieausweis werden Dokumente bezeichnet, die der energetischen Bewertung von Gebäuden dienen. Dieser Energieausweis ist für zukünftige Besitzer oder Mieter maßgeblich, um energetische Standards eines Objektes zu dokumentieren und den späteren Energieverbrauch in etwa abschätzen zu können. Bei vor 1966 errichteten Immobilien ist es seit dem 1. Juli 2008 Pflicht, den Energiepass potentiellen Käufern oder Mietern automatisch vorzulegen. Für nach diesem Stichjahr erbaute Gebäude ist der Energieausweis seit 2009 verpflichtend. Ein Energieausweis ist nicht für die Personengruppen notwendig, die ihr Haus zeitnah nicht vermieten oder verkaufen möchten. Allerdings lässt der Energiepass zu jeder Zeit hilfreiche Rückschlüsse auf etwaige Einsparpotenziale oder Sanierungsmaßnahmen zu.

Auswirkungen der Energieeinsparverordnung 2014

Der Beschluss der EnEV 2014 – der Energieeinsparverordnung – ging mit zahlreichen Neuerungen für die Energieausweise einher. Seitdem werden die Heizkosten auf dem Dokument nicht mehr nur in Grün-, Orange-, Gelb- rund Rottönen dargestellt. Ergänzend sind die Abbildungen in neun Effizienzklassen unterteilt. Das Maximum für diese Angaben beträgt mittlerweile 250 Kilowattstunden. Ein weiteres Novum ist, dass Interessenten in den Energieausweis inzwischen auch ohne Aufforderung einsehen können – spätestens im Rahmen des Besichtigungstermins. Weiterhin schlägt der Aussteller auf Seite 4 des Energieausweises seine Empfehlungen für eine Modernisierung vor.

Energieeffizienzkategorien Energiebedarf oder -verbrauch geschätzte Energiekosten pro Jahr und m²
A+ unter 30 kWh/(m²a) weniger als 2 €
A 30 bis unter 50 kWh/(m²a) 2 €
B 50 bis unter 75 kWh/(m²a) 3 €
C 75 bis unter 100 kWh/(m²a) 4 €
D 100 bis unter 130 kWh/(m²a) 6 €
E 130 bis unter 160 kWh/(m²a) 7 €
F 160 bis unter 200 kWh/(m²a) 9 €
G 200 bis unter 250 kWh/(m²a) 11 €
H übewr 250 kWh/(m²a) 13 € und mehr

Wie viel Energie benötigt ein Haus?

Der Energiepass informiert über den Endenergiewert von einem bestimmten Bau. Allerdings muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass unterschiedliche Komponenten auf den Energieverbrauch Einfluss nehmen. Zusätzlich fließen Witterungsbedingungen und das individuelle Nutzungsverhalten von Käufern bzw. Mietern in die Bewertung ein. Allerdings lassen Angaben über Betriebskosten eine Prognose auf den tatsächlichen Verbrauch nur in begrenztem Maße zu. Über diesen Fakt informiert eine speziell im Energieausweis aufgeführte Fußnote. Die Lage einer Wohnung beeinflusst den Energieverbrauch und Energiebedarf in besonderer Weise. Beispielsweise ist der Bedarf besonders gering, wenn sich die Immobilie nicht direkt unter dem Dach in der Mitte eines größeren Hauses befindet. Die Berechnung des Energieausweises erfolgt auf Grundlage des Endenergiekennwerts des kompletten Gebäudes.

Energiespartipps im Energieausweis

Fachberater für Energie oder der Energieausweis informieren Immobilieneigentümer über etwaig in Frage kommende Möglichkeiten einer Modernisierung. All diese Vorschläge beziehen sich darauf, den Energieverbrauch in einem bestimmten Objekt zu reduzieren. Im Vorfeld sollten sich die Hauseigentümer jedoch mit den Energieexperten darüber einigen, inwiefern die Optionen zum Energiesparen überhaupt an dem Objekt finanziell gestemmt werden können. Die Ausbau- oder Modernisierungsmaßnahmen sind in unterschiedlichen Bereichen eines Hauses möglich:

  • Innenausbau
  • Keller
  • Dach
  • Türen und Fester
  • Heizungsanlage (verbunden mit Solarkollektoren)
  • Außenfassade

Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Generell werden die Dokumente auf Basis des ermittelten Energieverbrauchs oder Energiebedarfs ermittelt. Im Normalfall rät die Deutsche Energie-Agentur zum Bedarfsausweis. Diese Entscheidung begründen die Energieexperten mit der Ansicht, dass dieser Energiepass eine unabhängie Nutzerbewertung darstellt und somit den idealen Einstieg in einer gute energetische Gebäudemodernisierung bietet. Zur Erstellung eines Verbrauchsausweises werden bisherige Heizkostenabrechnungen berücksichtigt. Das Dokument stellt den Energieverbrauch von Mietern oder Käufern für Warmwasser und Heizung innerhalb der letzten drei Jahre dar. Zur Erstellung eines Bedarfsausweises analysiert ein Experte die Bausubstanz aus technischer Sicht. Zugleich wird der Zustand der Heizungsanlage bei der Überprüfung berücksichtigt. Energetische Schwachpunkte werden aufgeführt. Vorschläge für eine Modernisierung werden vermerkt. Basierend auf dem aktuellen energetischen Zustand, erfolgt die Berechnung des Energiebedarfs, der bei durchschnittlichem Nutzungsverhalten für die Warmwasserbereitung, Lüftung und Heizung anfällt.

Regelungen für den Energiepass in öffentlichen Bauten

Seit dem 8. Juli 2015 ist die Energieausweis Pflicht auch für Dienstleistungsimmobilien zulässig. Allerdings müssen die Gebäude eine Größe von mindestens 250 Quadratmetern erreichen. Nach einer Vermietung der Objekte sind Pächter sowie Mieter jeweils zum Aushang verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht ebenfalls in öffentlichen Gebäuden wie Kinos, Banken oder Theatern. In diesem Fall richtet sich die Regelung nach der Frequenz des Publikumsverkehrs sowie einer Nutzfläche von mindestens 500 Quadratmetern.

Energieausweis vor einem Haus
Mittlerweile ist es verpflichtend, spezielle Informationen aus dem Energieausweis in die Anzeige aufzunehmen

Muss ein Energieausweis in Immobilienanzeigen aufgeführt werden?

Die Ausweispflicht von Energieausweisen in Immobilieninseraten ist insbesondere für Immobilienmakler interessant. Mittlerweile ist es verpflichtend, spezielle Informationen aus dem Energieausweis in die Anzeige aufzunehmen. Entsprechende Daten müssen Immobilienmakler und andere Personen, die die Immobilie vermarkten, in Online- oder Print-Anzeigen vermerken. Immobilienmakler sollten das Baujahr des Gebäudes, die Energieeffizienzklasse und den Energieverbrauch aufführen. Neue Ausweise sind zehn Jahre lang gültig. Für ältere Dokumente gelten andere Regelungen. Haben Techniker oder Handwerksmeister eine spezielle Weiterbildung absolviert, sind sie für die Ausstellung der Ausweise qualifiziert. Energiefachberater, Ingenieure und Architekten mit nötigen Qualifikationen dürfen die Energiepässe ebenfalls publizieren. Bei der Deutschen Energie-Agentur ist eine bundesweite Ausstellerdatenbank ebenfalls aufgeführt.

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