Notargebühren - Alles Wissenswertes

Der Abschluss eines Kaufvertrags für Immobilien und Grundstücke ist stets mit der Unterstützung eines Notars verbunden. Damit ein Kaufvertrag (Wichtige Inhalte im Immobilienkaufvertrag) rechtskräftig wird, muss das Dokument immer notariell beurkundet werden. Ein Notar hat beim Kauf bzw. Immobilienverkauf die Aufgabe, als unparteiisches Bindeglied zwischen den einzelnen Parteien zu agieren. Für diese Dienstleistungen berechnet der Jurist die Notargebühren.

Welche Tätigkeiten übernimmt der Notar beim Immobilienkauf?

Notare werden beim Immobilienkauf während sowie nach dem Vertragsabschluss tätig. Im Rahmen des Vertragsabschlusses bekundet der Jurist den rechtskräftigen Kauf. Zudem sorgt der Notar dafür, dass das Geschäft im Interesse von allen Beteiligten abgewickelt wird. Des Weiteren werden Käufer sowie Verkäufer über die juristischen Konsequenzen durch das Zustandekommen des Vertrags informiert. Nach der Unterzeichnung des Dokuments nimmt der Jurist die Überwachung aller Zahlungen, die Beurkundung sowie die Eintragung im Handelsregister sowie Grundbuch vor. Weiterhin hat der Notar die Aufgabe, bei Bedarf behördliche Genehmigungen für Sanierungen oder die Zustimmung des Verwalters einzuholen.

Höhe der Notargebühren

Die Höhe der Notarkosten ist – im Gegensatz zur Provision für einen Immobilienmakler – relativ klar geregelt. Käufer sollten beim Erwerb einer Immobilie rund 1,5 Prozent des Kaufpreises einplanen – für die Kosten des Grundbuchamts sowie des Notars. Dieser Betrag inkludiert das Notarhonorar gemäß Gebührenverordnung sowie die Gerichtskosten des Grundbuchamts für alle Eintragungen, die im Grundbuch vorgenommen werden müssen. Einerseits initiiert der Jurist die Grundbucheintragungen. Andererseits wird der Notar bei der Stellung von Sicherheiten aktiv. Die Höhe der Kosten basiert in erster Linie auf dem Kaufpreis der betreffenden Wohnung, des Hauses oder Grundstücks. Sind spezielle Dienstleistungsschritte erforderlich, werden die hierfür anfallenden Gebühren den Mandanten ebenfalls in Rechnung gestellt. Die Höhe der Notarkosten steigt mit dem Umfang der Vorgänge, die Notare für ihre Klientel bearbeiten müssen. Zudem sollten Kaufinteressenten bedenken, dass die Notargebühren mehrwertsteuerpflichtig sind.

Der Service des Grundbuchrechners

Die Höhe der Grund- sowie Notarkosten kann nur im Einzelfall ermittelt werden. Eine hilfreiche Unterstützung ist der Grundbuchrechner, der alle Informationen zur Ermittlung des Werts im Einzelnen abfragt. Wünschen Immobilienkäufer eine genaue Beratung über die Höhe der Notarkosten, ist ein Gespräch mit dem Immobilienmakler ebenfalls eine sinnvolle Option. Betreuen die Immobilienmakler den Vermarktungsprozess der Grundstücke oder Wohnobjekte, stehen die Experten als Ansprechpartner für diese Fragen zur Verfügung. Möglicherweise führen Spezialfälle jedoch auch zu einer Erhöhung der Kosten. Diese als Betreuungsgebühren bezeichneten Aufwendungen fallen beispielsweise an, wenn Notare über ein Kreditinstitut beauftragt werden, Dokumente über die Grundschuld im Auftrag der Banken anzunehmen.

Wer muss die Notargebühren beim Erwerb von Immobilien bezahlen?

In aller Regel müssen Käufer den Großteil der bei einem Kauf anfallenden Nebenkosten in ihr Budget einbeziehen. Zumeist tragen die Verkäufer nur den Betrag, den der Notar für eine "Löschung der Rechte Dritter" berechnet. Obwohl die Kosten durch dieses Prinzip aufgesplittet werden, haften alle Beteiligten für eine Begleichung der Notargebühren. Schließlich agieren Käufer sowie Verkäufer vor dem Gesetz zusammen als Kostenschuldner. Das bedeutet, dass Verkäufer die Kostenübernahme bei einer Zahlungsunfähigkeit des Käufers gewähren müssen. Übernimmt ein Immobilienmakler die Vermarktung des jeweiligen Objekts, regelt dieser die Bezahlung der Notargebühren vertraglich. Somit wird sichergestellt, dass im Anschluss an die Immobilienvermarktung keine Kosten unbestimmt im Raum stehen.

Wo sind die Notargebühren geregelt?

Für die Höhe der Notargebühren bei einem Immobilienkauf herrscht deutschlandweit eine einheitliche Regelung. Diese Vorschriften sind im GNotKG, dem Gerichts- und Notarkostengesetz verankert. In dieser Gesetzesschrift ist eine Tabelle enthalten, die auf die Notargebühren in Relation zum Geschäftswert eingeht. Dieser Geschäftswert wird dem wirtschaftlichen Wert der Beurkundung angepasst. In Ausnahmefällen werden die Notarkosten nach unten korrigiert. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn sich die Baupläne zu Beginn nur auf das Grundstück beschränken. Dann werden die Notargebühren auch nur auf die Höhe des Kaufpreises für den Grundbesitz berechnet. Eine andere Situation liegt wiederum beim Erwerb eines Bestandsobjektes vor. Grundlage für die Ermittlung der Notargebühren ist in diesem Fall der Kaufpreis. Bei diesem Bauvorhaben wird nicht zwischen dem Wohnobjekt sowie dem Grundstück differenziert.

Was tun bei Unstimmigkeiten?

Obwohl die Berechnung von Notargebühren klaren gesetzlichen Vorgaben unterliegt, ist es naturgemäß nicht ausgeschlossen, dass sich Käufer falsch beraten fühlen oder Fragen zu den Notarkosten auftreten. In diesem Zusammenhang existiert eine grundsätzliche Regelung, der zufolge keine Ansprüche aus diesen versehentlichen Fehlern geltend gemacht werden können. Dennoch existieren klare Vorschriften, wenn diese Missverständnisse durch Gespräche nicht aus dem Weg geräumt werden können. Dem Kostenschuldner steht es frei, ein Gerichtsverfahren für eine Kontrolle der Angelegenheit durchführen zu lassen. Einen entsprechenden Antrag müssen die Käufer der Grundstücke, Häuser oder Wohnungen zur einfachen Niederschrift und schriftlich in den Geschäftsstellen stellen. Allerdings müssen die Antragsteller in der Lage sein, die Berechtigung für das Verfahren zu begründen. Häufig genügt jedoch eine Androhung, die Sachlage gerichtlich überprüfen zu wollen. Als Folge dessen nehmen Notarkanzleien zumeist allein eine erneute Berechnung vor.

Informationen zur Gebührentabelle

Obwohl die Höhe des Immobilienpreises für die Ermittlung der Grundbuch- sowie Notargebühren maßgeblich ist, fließen auch die für einen Kauf erforderlichen Maßnahmen des Notars in die Kostenauflistung ein. Sind für die Übertragung des Eigentums beispielsweise mehrere Vorgänge von Nöten, fallen die finanziellen Aufwendungen für die Kaufinteressenten dementsprechend hoch aus. Für eine klassische Beurkundung eines Kaufvertrags stellt der Notar das Zweifache des Gebührensatzes in Rechnung. Bei einem erhöhten Aufwand ist es nicht auszuschließen, dass die Juristen letztendlich fünf Gebührensätze berechnen. Anschließend folgen einige Beispiele im Überblick (ohne Mehrwertsteuer).

  • Kaufpreis 200.000 Euro: einfache Gebühr 435 Euro; fünffache Gebühr 2.175 Euro
  • Kaufpreis 600.000 Euro: einfache Gebühr 1.095 Euro; fünffache Gebühr 5.475 Euro
  • Kaufpreis 1.000.000 Euro: einfache Gebühr 1.735 Euro; fünffache Gebühr 8.675 Euro

Ist das Kaufvorhaben komplett abgeschlossen, kann der Notar die anfallenden Gebühren in Rechnung stellen. Nach der Begleichung der Kosten erfolgt die endgültige Umschreibung der Immobilie im Grundbuch.

Weitere Artikel aus unserem Immobilien Ratgeber