Von idealen Marktbedingungen über eine neue Lebenssituation bis hin zum Erbe: es gibt unzählige Gründe, die zum Verkauf eines Grundstücks bewegen. Doch kein Grundstück ist wie das andere. Wer das Hab und Gut mit dem höchstmöglichen Gewinn erzielen möchte, sollte den Verkauf Schritt für Schritt planen.
Grundstücke werden von Bauträgern oder Privatpersonen erworben
Für einen Grundstücksverkauf kommen grundsätzlich zwei Personengruppen in Betracht. Eine Zielgruppe sind Privatpersonen, die ihr persönliches Bauprojekt verwirklichen und sich den Wunsch von einem Eigenheim erfüllen möchten. Die andere Gruppe sind Projektentwickler oder Bauträger, die Bauprojekte realisieren und diese im Anschluss vermarkten möchten. Ein Verkauf des Grundstücks an Privatpersonen ist sinnvoll, wenn der Baugrund mit einer oder maximal zwei Einheiten bebaut werden kann. Eventuell empfiehlt sich eine sogenannte Realteilung des Grundstücks. Diese Maßnahme zielt darauf ab, einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Im Regelfall ist es ab einer gewissen Grundstücksgröße empfehlenswert, direkt nach einem Bauträger als Käufer Ausschau zu halten.
Bodenrichtwerte als maßgeblicher Orientierungspunkt beim Grundstücksverkauf
Zur Ermittlung des erzielbaren Verkaufspreises sollten sich Verkäufer an den sogenannten Bodenrichtwerten orientieren. Diese Bodenrichtwerte werden von Gemeinden veröffentlicht. Als Grundlage dienen reale in der Vergangenheit erzielte Verkaufspreise. Nichtsdestotrotz kann der durch einen Grundstücksverkauf erzielbare Preis bis zu 20 Prozent von dem für den Baugrund angegebenen Richtwert abweichen. Diese Preisschwankungen werden mit der Einzigartigkeit eines jeden Grundstücks begründet. Deshalb kann der reale Verkaufswert nur bedingt durch den Wert von anderen Grundstücken abgeleitet werden. Weitere Faktoren wie die Lage, der Zuschnitt, Erschließung, Bodenbeschaffenheit, Altlasten, Bebauungsgrad und der Grundbuchstand beeinflussen den Markt- bzw. Verkehrswert des Grundstücks ebenfalls. Außerdem richtet sich die Höhe des Verkaufspreises in hohem Maße nach der Bebaubarkeit eines Grundstücks. Es gilt die Faustregel, dass der erzielbare Verkaufspreis mit der in Aussicht gestellten Wohnfläche des Grundstücks ansteigt. Welche Fläche auf dem Grundstück eingenommen werden darf, ist in aller Regel dem Bebauungsplan für das Bauland zu entnehmen. Dieses Dokument informiert beispielsweise über die Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl und andere Baubestimmungen.
Bauvoranfragen geben Antworten auf offene Fragen
Ist die Bebaubarkeit eines Grundstücks im Vorfeld nicht zu 100 Prozent geklärt, sollten Verkäufer versuchen, vor einer Grundstücksvermarktung eine sogenannte Bauvoranfrage zu stellen. Dieser Fall ist unter anderem möglich, wenn kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt oder sich eine Bebaubarkeit auch nicht gesichert aus umliegenden Bebauungsobjekten ergibt. Die Bauvoranfrage ist damit verbunden, beim zuständigen Bauamt einige Vorschläge für eine Bebauung auf Anfrage vorzustellen. Daraufhin erhalten Interessenten einen über drei Jahre hinweg gültigen Bescheid mit einer rechtsverbindlichen Information über die mögliche Bebaubarkeit. Die Bauvoranfrage ist allerdings nicht kostenlos und bedarf einiger Wartezeit. Doch möglicherweise wirken sich diese Mühen beim Grundstücksverkauf sehr positiv auf den Verkaufspreis aus.
Immobilienmakler führen die Grundstücksvermarktung professionell durch
Für Kaufinteressenten ist es wichtig, dass diese im Rahmen der Vermarktung über alle wichtigen Details und Informationen der Bebaubarkeit der Grundstücke unterrichtet werden. Möglicherweise sollte ein Immobilienmakler zu Rate gezogen werden, um Optionen einer Bebauung mit einem Einfamilienhaus oder zwei Doppelhaushälften zu präsentieren. Ermöglicht die Grundstücksgröße ausschließlich eine Bebauung mit einer oder zwei Wohneinheiten, kommen Privatpersonen und Bauträger als mögliche Zielgruppen in Betracht. Wird ein Grundstück als besonders attraktiv eingestuft, ist ein sogenanntes Bieterverfahren eventuell die beste Option für einen Grundstücksverkauf. Besticht das Grundstück mit einer außerordentlich guten Lage, legen Immobilienmakler oder andere Vermarktungsexperten ein Mindestgebot fest, das von den Interessenten nach Möglichkeit überboten werden sollte. Grundstücksverkäufern wird angeraten, sich für diese Methode an einen erfahrenen Immobilienmakler zu wenden. Hat der Makler schon mehrere Bieterverfahren durchgeführt und kennt dieser alle wichtigen Bauträger der Region, wirkt sich dessen Unterstützung gewiss positiv auf die Verkaufssumme aus.
Grundstück verkaufen - Diese Dokumente sollten Verkäufer zum Notartermin bereithalten
Ist ein potentieller Grundstückskäufer gefunden, muss der Grundstücksverkauf bzw. Kauf der Immobilie vollzogen werden. Deshalb wird Verkäufern angeraten, die folgenden Nachweise und Dokumente vorzulegen:
- Grundsteuerbescheid
- Altlastenauskunft
- Baulastenauskunft
- Grundbuchauszug
- Lageplan/Flurkartenauszug
- Nachweis über Erschließung
- Bebauungsplan (falls vorhanden)
- Vermessungsunterlagen (falls vorhanden)
- Bauvoranfrage (falls vorhanden)
- Flächennutzungsplan (falls vorhanden)
Ist das zu verkaufende Grundstück bereits bebaut, sind für einen Verkauf noch zahlreiche weitere Dokumente wie ein Energieausweis notwendig. Haben sich Verkäufer sowie Käufer geeinigt, wird der neue Käufer nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags in das Grundbuch eingetragen. Zusätzlich sollten Verkäufer bedenken, dass mit einem Grundstücksverkauf weitere Kosten anfallen. Finanzielle Aufwendungen für den Notar sowie für Ein- oder Austragungen im Grundbuch werden entweder von beiden Parteien, dem Käufer oder Verkäufer getätigt.