Das Tiny House Konzept

Tiny House Konzept

Das Konzept eines Tiny Houses ist verlockend. Das umweltfreundliche Eigenheim im Mini-Format belastet die eigenen Finanzen nicht zu sehr. Dennoch kommt die typische Eigenheim-Atmosphäre auf. Kostenpunkt: mindestens 27.000 Euro!

Das Interesse an Tiny Houses könnte größer sein

Dennoch ist das Interesse an den Minihäusern laut Aussagen des Verbands privater Bauherren noch recht gering. Zahlreiche Singles ziehen eine kleine Eigentumswohnung dem Tiny House vor. Der wichtigste Grund für diese Entwicklung: geeignete Grundstücke sind insbesondere in Ballungsgebieten Mangelware. Natürlich bedürfen die kleinen Objekte auch einer Genehmigung.

Ein auf einem Fundament errichtetes Tiny House ist genehmigungspflichtig

In Deutschland ist die Erbauung eines Hauses stets genehmigungspflichtig. Das bedeutet, dass das Bauordnungsrecht für alle baulichen Anlagen gilt, unabhängig von ihrer Größe. Grundlage ist die Tatsache, dass das Bauordnungsrecht alle baulichen Anlagen betrifft, die fest mit dem Erdboden verbunden sind. Da Tiny Houses ebenfalls auf einem Fundament basieren, sind die Immobilien genehmigungspflichtig. Bevor das Minihaus errichtet werden kann, ist ein Bauantrag bei der zuständigen Behörde erforderlich. Einzige Ausnahme: auf Anhängern aufgebaute Mini-Häuser. Diese Form der Immobilie unterliegt dem Straßenverkehrsrecht.

Müssen Gemeinden dem Bau des Kleinhauses zustimmen?

Aufgrund der geringen Größe darf die Errichtung der Häuser nicht durch Gemeinden abgelehnt werden. Vor einer Erbauung der Tiny Houses muss die Frage geklärt werden, ob für das ausgewählte Grundstück ein Bebauungsplan existiert. Falls kein expliziter Plan vorliegt, ist es notwendig, sich beim Bau des Eigenheims an umliegenden Bebauungskonzepten zu orientieren. Beispielsweise ist es möglich, dass die Dachform vorgeschrieben ist. Ähnliche Regelungen gelten eventuell für die Bauflucht oder Art der Eindeckung. Damit der Traum vom kleinen Eigenheim nicht wie eine Seifenblase zerplatzt, ist es hilfreich, vorm Erwerb des Grundstücks eine Bauvoranfrage zu stellen. Dieses Verfahren gibt darüber Aufschluss, ob der am bevorzugten Grundstück geplante Bau verwirklicht werden darf.

Tipps zur Suche nach einem geeigneten Grundstück

Generell ist die Suche nach einem geeigneten Grundstück (Grundstück kaufen) vermutlich das größte Problem bei der Erbauung eines Tiny Houses. Für Grundstücke, die für ein Mini-Haus interessant sind, gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt keine Bebauungspläne. Insbesondere in innerstädtischen Regionen ist die Suche nach potentiellen Grundstücken gewiss besonders schwierig. Da zahlreiche leerstehende Flächen durch Bauträger verwaltet werden, führen individuelle Entwürfe erfahrungsgemäß nicht zum gewünschten Erfolg. Wer sich den Traum vom Eigenheim in Miniaturausgabe erfüllen möchte, sollte deshalb selbst aktiv werden. Möglicherweise ist es hilfreich, sich privat auf die Suche nach einem geeigneten Grundstück zu begeben. Wer fündig geworden ist, kann sich beim Grundbuchamt über den Eigentümer der Länderei informieren. Mit einer Nachfrage sind Häuslebauer von morgen ihrem Traum gewiss einen großen Schritt näher.

Sind Freizeitgrundstücke eine preiswerte Option?

Diese Frage kann nicht verallgemeinernd beantwortet werden. Die günstigen Preise eines Freizeitgrundstücks sind zwar verlockend. Doch deren Optionen für eine Bebauung sind nicht allgemeingültig geregelt. Diesbezüglich ist es ebenfalls empfehlenswert, sich vor dem Erwerb dieser Anwesen an die zuständige Baubehörde zu wenden. Schließlich ist es auf einigen Freizeitgrundstücken noch nicht einmal gestattet, einen Wohnwagen abzustellen. Die Erlaubnis über die Erbauung von Wohnbauten in einer Kleingartensiedlung ist im Regelfall ebenfalls nicht durch den Gesetzgeber festgelegt. Regeln und Pflichten sind in einer Schrebergartensiedlung in aller Regel in der Satzung der Kleingartengemeinschaft vorgeschrieben. Gültiges Baurecht ist in diesem Bereich hinfällig. Das heißt: stimmt eine Gemeinschaft von Kleingartenbesitzern der Erbauung eines Tiny Houses zu, entfällt der Bauantrag automatisch. Allerdings sollten zukünftige Häuslebesitzer bedenken, dass diese Parzellen aus Schrebergärten erfahrungsgemäß nicht erschlossene Grundstücke sind. Deshalb ist es nicht erlaubt, an diesen Orten einen Erstwohnsitz anzumelden. Fühlt sich in den Schrebergärten niemand von einem Vollzeit-Bewohner gestört, wird der Zustand vermutlich auch nicht gemeldet werden. Dennoch ist diese Wohn-Alternative mit Vorsicht zu genießen.

Was tun, wenn das passende Grundstück gefunden ist?

Wer ein hübsches Fleckchen Erde für sein Tiny House gefunden und die Bauvoranfrage mit positivem Bescheid überprüft hat, muss daraufhin dennoch einen Bauantrag einreichen. Allerdings kann dieses Verfahren nicht durch eine Privatperson vorgenommen werden, sondern muss durch einen Ingenieur erfolgen. In Kombination mit dem Bauantrag müssen zukünftige Bauherren alle wichtigen Dokumente wie Grundrisse, Lagepläne, Zeichnungen des Baukörpers sowie Wärmeschutznachweise einreichen. Die Dauer des jeweiligen Bauantragsverfahrens hängt vom jeweiligen Bezirk ab. Ein Minimum von zwei Wochen sollten Bauherren allerdings einplanen. Übrigens müssen Antragsteller des Bauantrags nicht zwangsläufig die Eigentümer des jeweiligen Grundstücks sein. Deshalb ist es ratsam zuerst zu überprüfen, ob das Mini-Haus überhaupt errichtet werden kann, ohne unnötiges Geld zu verlieren.

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