Der Kauf eines Hauses oder der Immobilienwohnung ist für die meisten Menschen die größte finanzielle Investition, die sie jemals tätigen. Allerdings ist es mit der Bereitstellung des einfachen Kaufpreises nicht getan. Zusätzlich entstehen Nebenkosten beim Immobilienkauf, deren Tragweite nicht unterschätzt werden sollte. Aus einem Immobilienerwerb entstehende Nebenkosten werden aus unterschiedlichen Posten addiert, die allesamt mit dem Immobilienkauf im Zusammenhang stehen. Zukünftige Käufer oder Bauherren sind gut beraten, deren exakte Höhe bereits im Vorfeld zu ermitteln und die Posten in die komplette Finanzierung einfließen zu lassen. Die Beträge sind nicht unerheblich und können sich auf die zwölf Prozent des Preises für die erworbene Immobilie belaufen. Doch welche Posten schließen die Nebenkosten beim Immobilienkauf im Einzelnen ein?
Inhaltsverzeichnis
Die Grunderwerbsteuer
Von einem Eigentümerwechsel einer Immobilie möchte das Finanzamt ebenfalls profitieren. Das Finanzamt fordert die sogenannte Grunderwerbsteuer ein. Seit mehreren Jahren wird die Höhe dieser Steuer von den Bundesländern festgelegt. Die Sätze variieren zwar noch, haben sich mit einem Anteil von vier bis fünf Prozent des Kaufpreises doch allesamt einem relativ ähnlichen Satz angenähert. Spitzenreiter bei der Grunderwerbsteuer war für lange Zeit das Saarland mit einem Anteil von 5,5 Prozent. Mittlerweile hat Schleswig-Holstein den Spitzenplatz übernommen und fordert einen Anteil von 6,5 Prozent ein. Die Grunderwerbsteuer wird auf den Gesamtkostenpreis angerechnet, der sich auf die Kosten für die Immobilie einschließlich dem Grundstücksanteil oder Grundstückspreis bezieht.
Die Grundbuchgebühren
Ein Wechsel des Immobilieneigentümers (Immobilieneigentümer - Wissenswertes und Tipps) schlägt sich auch auf das Grundbuch nieder. Erst dann, wenn der Käufer in diesem Dokument vermerkt ist, gilt diese Person automatisch als rechtmäßiger Eigentümer. Der Kostenaufwand für die Eintragung bezieht sich auf den Wert des Grundstücks, Hauses oder der Wohnung. Beispielsweise beträgt die Grundbuchgebühr für einen Eintragungswert von 200.000 Euro insgesamt 357 Euro. Bei einer Finanzierung der eigenen vier Wände über ein Darlehen müssen Verbraucher weiterhin die Kosten für die Eintragung einer Grundschuld übernehmen.
Die Notargebühren
In Deutschland ist es zwingend notwendig, dass der Kauf einer Immobilie durch einen Notar besiegelt wird. Lässt ein Bauherr beispielsweise ein neues Objekt errichten, muss dieser natürlich im Vorfeld ein Grundstück erwerben. Dieses Kaufvorhaben bedarf des Abschlusses eines notariellen Kaufvertrags. Beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung muss der Jurist ebenfalls einen Kaufvertrag (Wichtige Inhalte im Immobilienkaufvertrag) entwerfen und die Vereinbarung beurkunden. Behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen müssen eingeholt werden. Daraufhin reicht der Notar alle notwendigen Dokumente an das Grundbuchamt weiter, um damit verbundene Eintragungen oder Löschungen auszulösen. Diese Leistungen kosten die Immobilienkäufer etwa ein Prozent des Kaufpreises.
Die Maklerprovision
Beteiligt sich ein Immobilienmakler an der Vermittlung bzw. dem Erwerb des Wohnobjekts, muss der Käufer das Honorar für den Dienstleister übernehmen. Diese Maklercourtage wird prozentual auf den Kaufpreis berechnet. Die Provision für einen Immobilienmakler beläuft sich deutschlandweit auf drei bis sechs Prozent des Immobilienkaufpreises. Diese Summe erhöht sich um die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. Dadurch entsteht ein Anteil von exakt 3,57 bis 7,14 Prozent für den Immobilienmakler. Die exakte Festlegung der Provisionshöhe hängt vom Bundesland ab. In jedem Bundesland existiert mittlerweile eine Obergrenze. Die Höhe der Courtage ist grundsätzlich verhandelbar, so dass Aussichten auf eine abweichende Gebühr möglich ist.
Weitere Nebenkosten beim Immobilienkauf im Überblick
Weitere Nebenkosten einer Immobilienfinanzierung hängen von baulichen Voraussetzungen ab. Individuelle Umstände der Grundstücke und Häuser sowie Vereinbarungen der spezifischen Kredite wirken sich auf die Kostenansätze aus. Lassen sich Umzugskosten bei einem Wohnortwechsel nicht vermeiden, fallen finanzielle Aufwendungen für eine Modernisierung in erster Linie beim Kauf gebrauchter Immobilien an. Erschließungs- sowie Anschlusskosten sind fällig, wenn der erworbene Bodenbesitz erschlossen werden muss. Eine Erbauung von Versorgungs- sowie Straßenleitungen für Gas, Fernwärme, Telefon, Kabel, Wasser oder Abwasser kostet erfahrungsgemäß mehrere tausend Euro. Möglicherweise müssen potentielle Immobilieneigentümer ebenfalls Anschlusskosten für eine Verbindung von Erschließungsleitungen an die Grundstücksgrenze in ihre Finanzplanung einbeziehen. Diese Kosten sind ebenfalls nicht zu unterschätzen.