Es gibt viele Gründe, die zu einem Umzug in ein gemietetes Haus bewegen. Vom neuen Job über die Familiengründung bis hin zur Sehnsucht, auf dem dazu gehörigen Grundstück seine Leidenschaft fürs Gärtnern zu entdecken – die Suche nach einem neuen Zuhause ist ein Abenteuer. Doch die Ansprüche an das neue Heim sind verschieden. Der eine benötigt mehr, der andere etwas weniger Platz. Ein Haus ist zumeist für die Mieter von Interesse, die ihren Alltag in einem Domizil mit relativ hoher Quadratmeterzahl und vielen Räumlichkeiten genießen möchten.
Inhaltsverzeichnis
Komfortabler Wohnraum in einem Haus
Ganz gleich, ob ein Zimmer für die Sammelleidenschaft oder das Klavier vorgesehen ist. Naturliebhaber oder große Familien sehnen sich ebenfalls nach einem Haus, das einen Rückzugsort für jedes Familienmitglied bietet. Wer sich jedoch nicht durch einen Kauf an die Immobilie binden und dennoch seinen Traum vom Haus ausleben möchte, ist mit einem Miethaus gut beraten.
Hoher Andrang an Miethäusern in Großstädten
Insbesondere in Großstädten, in denen ein großer Mangel an Wohnungen und Häusern herrscht, ist eine Haussuche gar nicht so einfach. Mietinteressenten müssen sich auf eine große Anzahl an interessierten Mietern einstellen. Hierbei gilt es, aus der breiten Masse hervorzustechen und vom ersten Moment an einen guten Eindruck zu hinterlassen. Wer sich gut auf den Termin vorbereiten möchte, erscheint in einem gepflegten Outfit zur Hausbesichtigung. Da die Vermieter aus Sicherheitsgründen Einkommensnachweise einfordern, ist es ratsam, die aktuellen Unterlagen zum Besichtigungstermin mitzubringen. Es ist hilfreich, mit interessierten Fragen über das Haus auf sich aufmerksam zu machen. Diese Fragen können sich beispielsweise auf die Hausordnung oder das Wohnumfeld beziehen. Wer keine Zeit hat, sich persönlich auf die Suche nach dem Traumhaus zu begeben, sollte auf die Dienste eines Maklers vertrauen. Ein Immobilienmakler ist darauf spezialisiert, für seine Kunden Wohnungen und Häuser in einer bestimmten Region zu suchen. Im Gegensatz zu den meisten Privatpersonen ist ein Immobilienmakler bestens mit dem lokalen Immobilienmarkt vertraut. Haussuchende sparen sich auf der Suche nach dem Wunschobjekt sehr viel Zeit. Außerdem helfen die Immobilienmakler dabei, bei Bedarf alle Formalitäten wie die Abwicklung des Mietvertrags zu regeln.
Das Traumhaus zur Miete über eine Suchanzeige finden
Eine andere Methode, das passende Haus zur Miete zu finden, ist eine Suchanzeige. Das Internet oder Zeitungen bieten ausreichend Möglichkeiten, ein Inserat für ein Miethaus zu publizieren. Auf diese Weise werden Hauseigentümer erreicht, die gezielt nach Mietern Ausschau halten. Ein Vorteil für interessierte Mieter ist, dass sie ihre Wünsche bezüglich der Zimmerzahl, maximalen Miethöhe oder Wohnungsgröße in den Anzeigen äußern können. Welchen Details das Haus entsprechen soll, hängt von den Erwartungen und dem Budget der Mieter ab. Die individuellen Vorstellungen über das Haus sollten realistisch sein. Schließlich dürfen die Mietkosten die persönlichen finanziellen Verhältnisse nicht übersteigen. Einer Faustregel zufolge sollten Mieter nicht mehr als ein Drittel ihres Komplett-Budgets für die Warmmiete ausgeben. Dennoch müssen Hausmieter – abhängig von der jeweiligen Region in Deutschland – massive Preisunterschiede in Kauf nehmen. Die Mietpreise variieren nicht nur von Stadt zu Stadt. Zudem sind die Wohnkosten in einigen Stadtvierteln wesentlich höher als in anderen. Dieser Tatsache sollten sich die Hausinteressenten bewusst sein.
Bei der Hausbesichtigung keine Details außer Acht lassen
Im Rahmen der Besichtigungstermine ist es wichtig, den Blick ins Detail zu bewahren. Das Hauptaugenmerk sollte nicht nur auf der Verteilung und Größe der Zimmer legen. Bereits leichter Schimmelbefall macht sich durch einen muffigen Geruch bemerkbar. Insbesondere Funktionsräume wie Bad und Küche sind von den gesundheitsschädlichen Pilzen befallen. Bei Schimmelbefall ist es sinnvoll, den Vermieter oder Immobilienmakler direkt darauf anzusprechen. Ist die Gegenpartei nicht kooperativ, sollten sich die zukünftigen Hausmieter im Zweifelsfall gegen das Wohnobjekt entscheiden. Verlief die Hausbesichtigung erfolgreich, heißt es abwarten. Schließlich muss sich auch der Vermieter mit seinem neuen Mieter einverstanden erklären. Auf eine Zusage folgt die Vorlage des Mietvertrags, der prinzipiell frei formuliert sein darf. Allerdings händigen Immobilienmakler oder Vermieter zumeist sogenannte Formularmietverträge aus. Diese Vereinbarungen sollten Mieter trotz großer Begeisterung für das Haus nicht sofort unterschreiben. Es ist wichtig, den Mietvertrag detailliert auf rechtswidrige Klauseln zu prüfen. Beispielsweise ist es untersagt, ein nächtliches Badeverbot auszusprechen oder die Bereitstellung von warmem Wasser auf einen festgelegten Zeitraum einzuschränken. Im Zweifelsfall ist es vor einer Vertragsunterzeichnung ratsam, sich juristischen Rat einzuholen. Im Regelfall fordern Vermieter außerdem eine Kaution ein. Dieses Geld legt der Vermieter zurück, um nach Beendigung des Mietverhältnisses etwaig entstandene Schäden zu beseitigen.
Nach dem Umzug wichtige Formalitäten klären
Nach dem Umzug beginnt ein weiterer bürokratischer Abschnitt. Banken und Versicherungen müssen über die neue Anschrift informiert werden. Noch wichtiger ist es, sich innerhalb der ersten zwei Wochen nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde zu melden. Der Wechsel der Anschrift muss bei diesem Amt angezeigt werden. Neben der Kaltmiete müssen die Mieter eines Hauses die Nebenkosten in ihre Finanzplanung einbeziehen. Schließlich fallen neben der Hauptmiete Kosten für die Heizung, Strom, Telefon und ähnliche Posten an. Möglicherweise müssen Mieter ebenfalls mit Gebühren für fließendes Wasser rechnen. Diese Regelungen können vereinzelt voneinander abweichen. Die Miethöhe darf durch den Vermieter nicht individuell und nach Belieben festgelegt werden. Deutschlandweit gilt die Mietpreisbremse (Mietpreisbremse - Alles Wissenswerte). Diese Regelung besagt, dass die Mietkosten bei einer Neuvermietung eines Hauses einen Wert von zehn Prozent über der ortsüblichen Miete nicht überschreiten dürfen. Außerdem dürfen Mieter den Betrag im Laufe des Mietverhältnisses nicht nach Belieben, sondern nur unter festgelegten Regelungen anheben. Entscheiden sich die Hausbewohner zu einem späteren Zeitpunkt für eine Kündigung des Mietvertrags, sollte nach abgelaufender Kündigungsfrist der Auszug geplant werden. Zumeist fordern Vermieter in diesem Fall Schönheitsreparaturen ein, die sich häufig auf ein Streichen der Wände beschränken. Diesen Klauseln sollten Mieter mit Bedacht folgen. Immerhin sind derartige Vereinbarungen nur unter bestimmten Bedingungen rechtens.
Mietverhältnis wird über eine Hausübergabe besiegelt
Das Mietverhältnis wird über eine sogenannte Hausübergabe besiegelt. Mieter und Vermieter bzw. Immobilienmakler gehen zusammen durch das Haus und besichtigen dieses auf eventuelle Schäden. Diese Beeinträchtigungen müssen über übliche Abnutzungserscheinungen hinausgehen. Im Rahmen dieses Termins werden die Zählerstände von Wasser und Gas notiert, um anschließend in der finalen Nebenkostenabrechnung aufgeführt zu werden.