Grundsteuerreform - Blockade gegen Scholz Vorschläge

Grundsteuerreform - Blockade gegen Scholz Vorschläge

Die Grundsteuer muss noch in diesem Jahr reformiert werden. So schreibt es das Verfassungsgericht vor. Deshalb präsentierte Finanzminister Scholz einen Vorschlag, der beim Koalitionspartner jedoch auf heftige Gegenwehr stieß. Im Bundestag gaben CDU und CSU zu verstehen, dass die Parteien die Grundsteuerpläne des Finanzministers Olaf Scholz von der SPD alles andere als begrüßen. Da der Vorschlag "nicht abgestimmt" sei, könnte dieser der Koalition auch nicht als Entwurf vorgelegt werden.

Eine Länder-Öffnungsklausel als Voraussetzung?

Die Union möchte der Reform nicht zustimmen, solange keine Länder-Öffnungsklausel vorliegt. Schließlich bestehen zwischen Flächenländern sowie Stadtstaaten eklatante Unterschiede, da die Union föderale Vielfalt einfordert. Widerspricht ein Bundesland der auf Bundesebene vorgeschlagenen Lösung, stünde es den Bundesländern frei, eine eigenständige Regelung zu treffen. Diesen Vorschlag wertete CSU-Vorsitzender Markus Söder gegenüber der Süddeutschen Zeitung jedoch als "sehr enttäuschend" ein.

Angeblich werden Bürger nach der Neuregelung nicht stärker zur Kasse gebeten

Bisher nahm Scholz zu den Unstimmigkeiten über die Öffnungsklausel nicht Stellung. Der Politiker betonte lediglich, dass die Neuregelung für Deutschlands Bürger keine höheren steuerlichen Belastungen verursache. Zum aktuellen Zeitpunkt nehmen Kommunen deutschlandweit rund 14 Milliarden Euro durch die Grundsteuer ein. Mit diesem hohen Wert ist die Steuer eine der wichtigsten Finanzierungsformen der Kommunen. Allerdings könnten die Gemeinden schon bald vor einem großen Problem stehen, da das Bundesverfassungsgericht die aktuell bestehende Grundsteuer als grundgesetzwidrig deklariert hat und bis Ende 2019 auf eine veränderte Regelung besteht.

Derzeitige Berechnungsgrundlagen sind veraltet

Derzeit werden in Ostdeutschland Grundstückswerte aus dem Jahr 1935 sowie in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 als Bemessungsgrundlage genutzt. Nunmehr sollen die Liegenschaften für den 1. Januar 2022 neu bewertet und anschließend alle sieben Jahre erneut überprüft werden. Damit eine erste Grundsteuer-Neubewertung keinen exorbitanten Steueranstieg herbeiführt, müssen die ermittelten Beträge anschließend wieder gekürzt werden. Hierbei ist es wichtig, eine Verbindung zwischen Objekten herzustellen, die als niedriger bzw. höher bewertet werden. Dieses Regularium sei nach Aussagen von Scholz besonders bürgerfreundlich.

Profitieren Kommunen von neuen Druckmitteln?

Die Kommunen sollen ebenfalls von der Einführung der Grundsteuerreform profitieren, da sie durch die Neuregelung ein neues Druckmittel für den Wohnungsbau erhalten. Beispielsweise ist eine erneute Einführung der sogenannten Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke geplant. Diese Regelung würde dazu führen, dass ungenutzte Liegenschaften steuerlich höher angesetzt werden könnten.

Weitere Artikel aus unserem Immobilienmakler Blog