Wohnung mieten

Die Miete einer Wohnung ist ein wichtiger Schritt. Zumeist suchen zukünftige Mieter ein Zuhause auf Zeit, in dem sie sich über viele Jahre hinweg wohl und heimisch fühlen möchten. Wohnungen mit einem guten Grundriss in günstiger Lage sind heiß begehrt. Wer morgens in seiner Traumwohnung aufwachen möchte, sollte deshalb von Beginn an einen guten Eindruck hinterlassen.

Auftreten beim Besichtigungstermin - Sich von seiner besten Seite präsentieren

Normalerweise wünscht sich der zukünftige Vermieter sympathische Mieter, die eine gesicherte Mietzahlung aufweisen können. Kann ein Mietwechsel kurzfristig gewährleistet werden, ist dieser Umstand ebenfalls von Vorteil. Wer an einer Mietwohnung wirklich interessiert ist, sollte dem Vermieter das Gefühl geben, zuverlässig und sorgfältig zu sein. Zudem sollten sich die Mieter in spe nach der Hausordnung erkundigen. Wer auf die Hausordnung großen Wert legt, trägt schließlich zu einem ordentlichen Wohnklima bei. Um die Verdienstsituation und Lebensumstände der Mieter gut einschätzen zu können, fordern die Vermieter zumeist Einkommensnachweise oder stellen persönliche Fragen. Möglicherweise wird sogar die Vorlage einer Kopie des Arbeitsvertrags gewünscht. Präsentieren sich die interessierten Mieter als auskunftsfreudig und zuvorkommend, wirkt sich dieses Verhalten gewiss positiv auf eine Entscheidung für das Wohnobjekt aus. Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts befürchten. Dennoch spricht nichts dagegen, auf private Fragen mit einer freundlichen Gegenfrage zu erwidern.

Wohnung mieten - Einkommensnachweise am besten zum Besichtigungstermin vorlegen

Insbesondere in Großstädten mit hohen Mietwohnungsnotstand ist es möglich, dass die Vermieter die Einkommensnachweise sofort während des Besichtigungstermins in Augenschein nehmen möchten. Diese Unterlagen gewähren den möglichen Vermietern die Freiheit, unter den Mietern sofort die Spreu vom Weizen zu trennen. Bei dem Wohnungsvermieter macht es einen guten Eindruck, wenn die Nachweise so aktuell wie möglich sind. Wer Interesse an der Wohnung zeigt, erhöht gewiss seine Chancen auf eine Zusage. Da der erste Eindruck der Schlüssel zum Miet-Glück sein könnte, ist es wichtig, auf sein Äußeres zu achten. Wer gepflegt und in ordentlicher Kleidung zum Termin erscheint, steigert seine persönlichen Erfolgsaussichten. Gut frisiert und angenehm parfümiert unterstreichen potentielle Mieter ihren seriösen Auftritt.

Tipps für die Immobilienbesichtigung

Mietinteressenten dürfen gern Fragen stellen

Da die Wohnung möglicherweise der wichtigste Dreh- und Angelpunkt für die nächsten Jahre ist, ist es absolut legitim, sich detailliert über das Wohnobjekt zu erkundigen. Mietinteressenten haben das Recht, die durchschnittliche Miethöhe in der Region zu erfragen oder Informationen zur Lage des Hauses einzuholen. Sind genügend Parkplätze vorhanden? Wie gestaltet sich die Infrastruktur in der Nähe? Diese Fragen helfen den Interessenten dabei, die Wohngegend besser kennenzulernen und zugleich das große Interesse für das Wohnobjekt zu unterstreichen. Wer sich der Wohnung gegenüber offen und interessiert gibt, steigert seine Chancen auf eine Zusage. Denn auch in Gesprächen mit einem Immobilienmakler wird dieser Branchenvertreter die Informationen an den Vermieter weitergeben. Wer einen Immobilienmakler mit der Suche nach einer Mietwohnung beauftragt, schöpft aus einer größeren Auswahl verfügbarer Objekte. Allerdings sollten die Wohnungsinteressenten die Provision für einen Immobilienmakler in ihr Budget einbeziehen. Liegt ein provisionsfreies Angebot vor, ist die Offerte auch als unentgeltlich ausgewiesen. Anderenfalls müssen Mieter einer Wohnung zwei Monatskaltmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer einplanen.

Kalt- und Warmmiete
Warmmiete und Kaltmiete - Was ist der Unterschied?

Bezieht sich der Mietpreis auf die Kalt- oder Warmmiete?

Bei der Nennung des Mietpreises ist im Besichtigungstermin besondere Acht geboten. Benennen die Vermieter oder Immobilienmakler den Preis für die Warm- oder Kaltmiete? Von Kaltmiete ist die Rede, wenn sämtliche Nebenkosten separat berechnet werden. Als Warmmiete wird die Basismiete einschließlich aller umlagefähigen Betriebskosten bezeichnet. Zu guter Letzt sollten interessierte Mieter in der Wohnung nicht den Blick fürs Detail verlieren. Ist die Wohnung von Schimmel befallen? Breitet sich ein unangenehmer muffiger Geruch aus, sollten die Wohnungsinteressenten genau hinschauen. Ein leichter Schimmelpilzbelag entsteht zwar hauptsächlich in Bad und Küche, kann jedoch auch auf andere Räumlichkeiten übergehen. Liegen keine anderweitigen groben Mängel vor, ist der Mietvertrag für die Wohnung vielleicht zum Greifen nah.

Sind alle Vereinbarungen des Mietvertrags rechtmäßig?

Wer die Vereinbarung in seinen Händen hält, sollte alle Klauseln mit Bedacht lesen. Wichtig sind unter anderem die Angaben für Vermieter, die den Beginn des Mietverhältnisses, die Betriebskosten und die Größe der Wohnung betreffen. Weiterhin sollten zukünftige Mieter auf rechtswidrige Abmachungen achten, die möglicherweise in dem Vertrag vermerkt sind. Wird ein Badeverbot für einen bestimmten Zeitraum ausgesprochen oder wird das warme Wasser in einer festgelegten Zeitspanne abgestellt, widersprechen diese Klauseln dem Gesetz. Vor einer Vertragsunterzeichnung ist es notwendig, derartige Bemerkungen zu diskutieren und etwaige Veränderungen vorzunehmen.

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