Ein Besichtigungstermin wird für eine Wohnung, ein Haus oder Grundstück vereinbart, wenn sich die Interessenten das Miet- oder Kaufobjekt ansehen möchten. Dieser Besichtigungstermin vermittelt den Interessenten ein realistisches Bild des Objekts, von dem mögliche Beschreibungen oder Verkaufsangebote eventuell abweichen.
Inhaltsverzeichnis
Unterschiede zwischen einem Einzel- und Massenbesichtigungstermin
Ein Besichtigungstermin wird nach einem Einzelbesichtigungstermin oder Massenbesichtigungstermin unterschieden. Einzeltermine mit einem Immobilienmakler, Verkäufer oder Vermieter finden jeweils nur mit einem Miet- oder Kaufinteressenten statt. Massenbesichtigungstermine werden als öffentliche Besichtigungstermine durchgeführt, die keiner vorherigen Terminabsprache mit einzelnen Interessenten bedürfen. Beide Arten sind an unterschiedliche Strategien gekoppelt. So zielt ein Besichtigungstermin für mehrere Personen darauf ab, kurze Informationen zu vermitteln und die Besichtigung binnen kurzer Zeit durchzuführen. Eine Einzelbesichtigung ist eine bevorzugte Variante von einem Immobilienmakler, um die potentiellen Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter näher kennenzulernen und individueller zu betreuen. Im Rahmen dieser Termine führen beide Parteien Gespräche, bei denen alle wichtigen Fragen rund um das Objekt beantwortet werden. Hierbei ist es insbesondere bei einem Besichtigungstermin mit einem Immobilienmakler wichtig, dass der beauftragte Dienstleister alle Fragen fachkundig beantwortet. Ist der Makler nicht in der Lage, alle Fragen zu beantworten, ist eine Kontaktaufnahme zum Verkäufer oder Vermieter eventuell eine gute Lösung.
Das Miet- oder Kaufobjekt genau unter die Lupe nehmen
Kauf- oder Mietinteressenten sollten die Besichtigungstermine wahrnehmen, um das Objekt vor der Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufvertrags detailliert in Augenschein zu nehmen. Beispielsweise sollten Betroffene genau auf eine etwaig bestehende Feuchtigkeit im Keller oder an den Wänden Acht geben. Der Besichtigungstermin ist ein guter Zeitpunkt, um die bauliche Substanz, die Dichte der Fenster, den Zustand der Heizungsanlage oder die Konstitution des Dachstuhls zu kontrollieren. Immobilienexperten empfehlen ebenfalls, die andere Partei nach dem Werdegang der Immobilie zu befragen.
Vor dem Besichtigungstermin einen Fragenkatalog erstellen
Damit sich interessierte Personen ordentlich auf den Besichtigungstermin vorbereiten, sollten sie im Vorfeld alle wichtigen Aspekte und Fragen notieren. Dieses Schriftstück bietet die Sicherheit, beim Besichtigungstermin nichts zu übersehen oder zu vergessen. Hierbei gilt, dass alle Fragen rund um das Miet- oder Kaufobjekt auch erlaubt sind. Beispielsweise könnte ein Fragenkatalog folgende Themen behandeln:
- Haben das Haus oder die Wohnung tragende Wände? Wenn ja, wo?
- Gehört zu dem Objekt ein Parkplatz? Befinden sich öffentliche Parkplätze in der Nähe?
- Existieren bauliche Mängel wie ein Befall durch Ungeziefer oder Schimmel?
- Ist die Küche in den Kauf- oder Mietpreis inkludiert?
- Wurden früher irgendwelche Mängel bemerkt?
- Ist ein Grundstück mit Beschränkungen oder Lasten verbunden? Liegen Wege-, Fahr- oder Leitungsrechte vor?
- Wie hoch waren Nebenkosten von Vormietern oder Voreigentümern?
- Wurden an der Bausubstanz seit der Erbauung Änderungen vorgenommen?
- Inwiefern sind das Haus oder die Wohnung an den öffentlichen Nahverkehr angebunden?
- Befinden sich Ärzte, Schulen, Kindergärten oder Einkaufsgelegenheiten in der Umgebung?
Fallen einem nach dem Besichtigungstermin noch weitere Fragen ein, können sie Immobilienmakler oder andere Ansprechpartner jederzeit kontaktieren. Eventuell kann ein zweiter Besichtigungstermin vereinbart werden. Bestehen – vor allem bei einem geplanten Kauf – Zweifel an dem Wert der Immobilie, ist es lohnenswert, sich bei einer zweiten Besichtigung durch einen sachverständigen Gutachter begleiten zu lassen. Dieser Gutachter kontrolliert die Immobilie objektiv auf Schäden oder Mängel. Anschließend erstellt der Immobilienexperte ein Gutachten mit Details zum Zustand von Haus oder Wohnung. Besonders wichtig ist die Beauftragung eines sachverständigen Gutachters, wenn Kauf- oder Mietinteressenten schon beim vorherigen Besichtigungstermin Mängel gefunden haben. Waren die Schäden schon bekannt, ist die Unterstützung eines sachverständigen Gutachters nötig, um die Herkunft der Mängel und deren negative Auswirkungen auf die Immobilie zu bewerten. Die Expertise ist vor allem beim geplanten Erwerb eines renovierungsbedürftigen Objekts sinnvoll, um den Kostenumfang für eine Sanierung einschätzen zu können. Dieser Rat der Experten ist umso wichtiger, wenn die Verkäufer oder Makler nicht vertrauenswürdig erscheinen. In diesem Fall bewahrt der Rat eines Sachverständigen bestenfalls vor einem Fehlkauf.
Der Besichtigungstermin - Tipps für den Immobilienmakler
Möchte ein Immobilienmakler das Objekt vermieten oder verkaufen, sollte natürlich auch der Dienstleister auf einen seriösen Auftritt achten. Neben einem gepflegten Äußeren ist es wichtig, sich ordnungsgemäß auf den Besichtigungstermin vorzubereiten. Unterlagen wie Exposés oder Grundrisse sollten stets griffbereit sein. Wichtig ist es ebenfalls, dass die Immobilienmakler alle wichtigen Fragen zum Objekt beantworten können, ohne jedes Mal die Dokumente durchforsten zu müssen. Wer sich sympathisch und kompetent präsentiert, hinterlässt bei potentiellen Käufern oder Mietern gewiss einen positiven Eindruck.