Immobilienmakler Kooperation

Wer als Immobilienmakler dauerhaft erfolgreich auf dem Markt bestehen möchte, sollte bei einer Vermittlung von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken im Bedarfsfall auf eine Kooperation mit anderen Kollegen setzen. Beispielsweise ist eine Zusammenarbeit mit einem anderen Makler hilfreich, wenn Miet- oder Kaufinteressenten nach einem Wohnobjekt in einer anderen Stadt Ausschau halten. Derartige Gemeinschaftsgeschäfte sind mit klaren Vorteilen verbunden. Die Immobilienexperten können ihrer Klientel nicht nur ein umfangreiches Angebot unterschiedlicher Wohnungen oder Häuser präsentieren. Ergänzend werden der Kundschaft solche Häuser und Wohnungen angeboten, die ein Immobilienmakler überhaupt nicht in seinem Repertoire hat: ein Deal, von dem beide Parteien profitieren.

Die Chancen auf einen erfolgreichen Vertragsabschluss steigen

Immobilienmakler attestieren einer Immobilienmakler Kooperation einen weiteren großen Vorteil. Eine über ein Gemeinschaftsgeschäft vermittelte Immobilie findet in der Praxis eher einen Käufer. Die Chance ist groß, dass andere Kollegen mit Kunden zusammenarbeiten, die sich genau für die Objekte anderer Immobilienmakler interessieren. Zwischen den Maklern und den Kunden entsteht eine Win-Win-Situation – vorausgesetzt, die Details zur Immobilienmakler Kooperation sind im Vorfeld genau geklärt.

Verschiedene Formen der Immobilienmakler Kooperation

In der Immobilienbranche wird zwischen drei verschiedenen Arten von Gemeinschaftsgeschäften unterschieden. Eine dieser Formen ist das sogenannte Hamburger Gemeinschaftsgeschäft. Bei diesem Modell nehmen zwei Immobilienmakler einen Auftrag an. Findet ein erfolgreicher Vertragsabschluss statt, teilen sich die zwei Dienstleister die Provision. Die Bezahlung erfolgt unabhängig von den Tätigkeiten, welche die Makler in den Erfolg des Geschäftsabschlusses investiert haben. Beauftragt ein Immobilienmakler einen sogenannten Untermakler, liegt zumeist eine besondere Situation vor. Häufig wird der Makler mit der Vermittlung eines Objekts in einer Region beauftragt, in der er anderenfalls nicht zuständig ist. Für dieses Gebiet beauftragt der Branchenvertreter den Untermakler.

Zumeist teilen sich beide Immobilienmakler die Provision zu gleichen Teilen. Dennoch ist es möglich, abweichende Vereinbarungen für eine Provisionszahlung zu treffen.

Individuelle Verhandlungen zwischen den Immobilienmaklern als wichtige Grundlage

Eine dritte Option der Immobilienmakler Kooperationen liegt vor, wenn der Immobilieneigentümer und der Immobiliensuchende jeweils einen Immobilienmakler beauftragt haben. Das Ziel beider Makler sollte darin bestehen, einen Geschäftsabschluss zu erzielen. Einerseits ist es möglich, dass sich die Immobilienspezialisten auch bei dieser Konstellation die Provision teilen. Andererseits ist es vorstellbar, dass die Dienstleister von ihren Auftraggebern bezahlt werden. Welche Vergütungsform letztendlich ausgewählt wird, hängt von individuellen Verhandlungen zwischen den Maklern oder Immobilienmaklern und ihren Auftraggebern ab.

Sonderregelungen bei der Tippgeber-Provision

Agiert ein Immobilienmakler als einfacher Tippgeber, liegt kein Gemeinschaftsgeschäft im klassischen Sinne vor. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn ein Makler einen Kollegen über einen am Verkauf interessierten Eigentümer informiert und dadurch ein Geschäftsabschluss zustandekommt. Häufig verhandeln die Immobilienmakler bei diesem Geschäftsmodell über eine Tippgeber-Provision, deren Anteil jedoch stark variieren kann. Wie bei jedem anderen Gemeinschaftsgeschäft ist es auch bei dieser Kooperation wichtig, dass alle monetären Vereinbarungen vor Auftragsannahme geregelt werden.

Die aktuelle rechtliche Lage

Derzeit liegen für sogenannte Gemeinschaftsgeschäfte unter Immobilienmaklern noch keine gesetzlichen Regelungen vor. Umso wichtiger ist es, dass sich an der Kooperation beteiligte Immobilienmakler auf individuelle Vereinbarungen über den Geschäftsablauf einigen. Eine wichtige Grundlage ist eine Veröffentlichung des IVD mit dem Titel "Geschäftsgebräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern". Dieses Dokument verweist beispielsweise auf spezielle Regelungen, unter welchen Umständen Gemeinschaftsgeschäfte zustandekommen und wie die Provision unter Kollegen verteilt werden sollte. Dennoch basieren diese Hinweise auf keiner gesetzlichen Grundlage. Eine vorherige Vereinbarung ist unbedingt erforderlich. Heute ist eine Immobilienmakler-Kooperation keine Seltenheit mehr. Wer alle Möglichkeiten für seine Klientel ausschöpfen möchte, sollte sich nicht vor diesen Gemeinschaftsgeschäften scheuen. Möglicherweise ist eine erfolgreiche Immobilienmakler Kooperation ein Anlass, um Kundenkontakte zu intensivieren und auf weitere Aufträge zu hoffen. In dem Fall hätte sich die Zusammenarbeit sogar in doppelter Hinsicht gelohnt.

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